Thermomix-Kochbuch und markenrechtlicher Unterlassungsanspruch des Geräteherstellers – das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 13.09.2019, Az. 6 U 29/19: Ein Kochbuch-Verlag verletzt durch die beschreibende und nicht blickfangmäßige Verwendung des Begriffs „Thermomix“ und einer stilisierten Abbildung des Gerätes auf dem Cover nicht das Markenrecht des Herstellers. Dem Hersteller steht deshalb gegen den Verlag kein Unterlassungsanspruch zu. Weiterlesen