Bundestag erlässt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Der Deutsche Bundestag erließ am 27.06.2013 das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken„. Das Gesetz beschränkt unter anderem bei einer ersten Filesharing-Abmahnung im privaten Umfeld den Streitwert auf 1.000 €. Die abmahnende Kanzlei kann damit für die Filesharing-Abmahnung nur noch Abmahnkosten von 155,30 € geltend machen. Weiterlesen