BGH-Urteil: Kein Betretungsrecht des Architekten nach Einzug

Kein Recht des Architekten, das von ihm umgebaute Haus auch nach Beendigung des Auftrags und Einzug des Bauherrn zu betreten, um Fotos zu machen – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 29.04.2021, Az. I ZR 193/20: Die in Architekten-Musterverträgen verwendete Klausel

„Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Beendigung dieses Vertrags – das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen.“

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Bauherrn entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Weiterlesen

Gewährleistungsfrist bei Photovoltaikanlage: BGH-Urteil im Volltext

Die Gewährleistungsfrist beim Kauf einer Photovoltaikanlage beträgt nur zwei Jahre – bereits →hier wurde über das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.10.2013, Az. VIII ZR 318/12 berichtet. Am 07.12.2013 veröffentlichte der BGH auch die schriftliche Urteilsbegründung. Der Volltext der Entscheidung ist nun →hier abrufbar. Weiterlesen