OLG Dresden: Akteneinsicht und Aktenkopie im Arzthaftungsprozess

Akteneinsicht im Arzthaftungsprozess durch Aktenkopie – das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschied mit Beschluss vom 28.06.2021, Az. 4 W 386/21: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es, dass das Gericht einer Prozesspartei auch beigezogene Aktenteile in Kopie zur Verfügung stellt, wenn sie sich im Rahmen ihres Vortrages mit deren Inhalt auseinandersetzen muss. Weiterlesen