Das Kammergericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 U 207/11: Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden mit einem Prepaid-Vertrag und automatischer Aufladung auf das Risiko besonders hoher Kosten hinweisen. Weiterlesen
Das Kammergericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 U 207/11: Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden mit einem Prepaid-Vertrag und automatischer Aufladung auf das Risiko besonders hoher Kosten hinweisen. Weiterlesen