Prepaid-Vertrag: Mobilfunkanbieter muss auf besonderes Kostenrisiko hinweisen

Das Kammergericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 U 207/11: Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden mit einem Prepaid-Vertrag und automatischer Aufladung auf das Risiko besonders hoher Kosten hinweisen.

Was war geschehen?

Das Kammergericht bestätigte ein Urteil des Landgerichts Berlin, das die Klage eines Mobilfunkanbieters abgewiesen hatte. Der Mobilfunkanbieter hatte von einem Kunden Telefongebühren von 14.698 € für GPRS-Verbindungen verlangt.

Eine ausführliche Urteilsbesprechung erfolgt in den nächsten Tagen hier.