Darstellung einer lebenden Person durch einen Schauspieler und Recht am eigenen Bild – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 18.05.2021, Az. VI ZR 441/19: Eine als solche erkennbare bloße Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler in einem Spielfilm ist kein Bildnis der dargestellten Person i.S.d. § 22 Satz 1 KUG ist. Der dargestellten Person steht daher kein Unterlassungsanspruch aus ihrem Recht am eigenen Bild zu. Weiterlesen