Dashcam im Auto: Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße

Geldbuße nach Dashcam-Videoaufnahme aus dem Auto – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 09.08.2017, Az. 1112 OWi 300 Js 121012/17: Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums mittels Dashcam stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und kann als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Weiterlesen