Rechnung bezahlt – Forderung anerkannt, Anfechtung unmöglich?

Typischer Textbaustein in Rechnungen und Mahnungen einer Branchenbuchfalle, einer Internet-Abofalle oder ähnlicher Abzockunternehmen, wenn der getäuschte Kunde eine ältere Rechnung bereits bezahlte: “Durch Ihre bereits geleistete Zahlung haben Sie die Wirksamkeit des Vertrages bestätigt, so dass Sie jetzt auch verpflichtet sind, die offene Rechnung zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag nach Ihrer Meinung nichtig oder anfechtbar sein sollte.” Stimmt das tatsächlich? Weiterlesen