Direktmarketing, Listendaten und Adresshandel – der Düsseldorfer Kreis, ein informelles Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich, veröffentlichte unter Federführung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Anwendungshinweise für die Praxis. Das unter dem etwas sperrigen Titel „Anwendungshinweise der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogener Daten für werbliche Zwecke“ veröffentlichte Werk umfasst 12 Seiten. Es bildet nicht nur eine erste Auslegungshilfe für das durch die Novellen 2009 neu gefasste Datenschutzrecht, sondern behandelt auch die Schnittstellen zum Wetbewerbsrecht. Die Publikation kann →hier abgerufen werden. Weiterlesen
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Listenprivileg: Übergangsfrist für Altdaten endet mit dem 31.08.2012
Mit dem 31.08.2012 müssen Kundendatenbanken an die Vorgaben des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) angepasst sein. Dann endet die Übergangsfrist für die Nutzung von Kundendaten für Werbezwecke. Weiterlesen