Mit dem 31.08.2012 müssen Kundendatenbanken an die Vorgaben des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) angepasst sein. Dann endet die Übergangsfrist für die Nutzung von Kundendaten für Werbezwecke. Weiterlesen
Mit dem 31.08.2012 müssen Kundendatenbanken an die Vorgaben des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) angepasst sein. Dann endet die Übergangsfrist für die Nutzung von Kundendaten für Werbezwecke. Weiterlesen