AG München: Zur Gestaltungsfreiheit des Künstlers bei Auftragswerk

Das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 19.04.2011, Az. 224 C 33358/10: Ist die Gestaltungsfreiheit des Künstlers nicht vertraglich eingeschränkt worden, trägt der Auftraggeber das Risiko, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt. Weiterlesen