Facebook, Judenstern und Volksverhetzung – das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied mit Urteil vom 08.03.2021, Az. Ss 72/20 (2/21): Die Instrumentalisierung des Judensterns durch die Ersetzung des Worts „Jude“ mit „nicht geimpft“, „AFD Wähler“, „SUV Fahrer“ und „Islamophop“ im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung stellt ohne weiteres keine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB oder Beleidigung der unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft verfolgten Juden nach § 185 StGB dar. Weiterlesen