Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche beim Gebrauchtwagenkauf – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 15.06.2016, Az. VIII ZR 134/15: Das Bestehen einer Herstellergarantie für ein Kraftfahrzeug kann Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach allen Tatbestandsvarianten des § 434 Abs. 1 BGB sein. Fehlt die beworbene Herstellergarantie, kann der Käufer deswegen berechtigt sein, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weiterlesen