Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Herkunftstäuschung bei „türkischem“ Käse – das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 23.01.2013, Az. 6 U 38/12: Bezeichnet ein Lebensmittelunternehmen einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Kaşari“, so ist diese Produktbezeichnung ein unzulässiger und irreführender Gebrauch einer geografischen Herkunftsangabe nach §§ 126 ff. Markengesetz. Weiterlesen