Pfändung einer Internet-Domain – der Bundesfinanzhof (BFH) entschied mit Urteil vom 20.06.2017, Az. VII R 27/15: Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann als ein anderes Vermögensrecht nach § 321 Abs. 1 AO Gegenstand einer Pfändung sein. Bei der Pfändung der sich aus einem Domainvertrag ergebenden Ansprüche muss aber Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Weiterlesen