Erbrecht, Fernmeldegeheimnis und der Facebook-Account des verstorbenen Kindes – das Kammergericht Berlin entschied mit Urteil vom 31.05.2017, Az. 21 U 9/16: Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses steht dem Anspruch der Eltern als Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation der verstorbenen Tochter mit Dritten zu erhalten. Die Mutter des verstorbenen Kindes kann als Erbin daher von Facebook nicht verlangen, Zugang zum Account ihrer Tochter und zu den dort gespeicherten Postings zu erhalten. Weiterlesen