OLG München: Meinungsfreiheit geht Facebook-Nutzungsbedingungen vor

Facebook-Gemeinschaftsstandards, Meinungsfreiheit und „virtuelles Hausrecht“ – das Oberlandesgericht München entschied mit Beschluss vom 27.08.2018, Az. 18 W 1294/18: Die Klausel 5.2 der von Facebook vorgegebenen „Erklärung der Rechte und Pflichten (DE)“ ist unwirksam, weil sie die Nutzer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Facebook steht kein „virtuelles Hausrecht“ zu, das es gestatten würde, den Beitrag eines Nutzers, in dem Facebook einen Verstoß gegen die Plattform-Richtlinien erblickt, auch dann zu löschen, wenn der Beitrag die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung nicht überschreitet. Weiterlesen