Störerhaftung bei Filesharing: Anschlussinhaber haftet nicht für Ehepartner

Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Filesharing – das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied mit Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13: Ein Ehepartner kann dem anderen Ehepartner seinen Internetanschluss überlassen, ohne ihn ständig überwachen zu müssen, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat. Weiterlesen