Kamera-Attrappe im Mietshaus verletzt Persönlichkeitsrecht

Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und Mietrecht – das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 29.01.2015, Az. 33 C 3407/14 (93): Mieter müssen keine Attrappe einer Video-Überwachungskamera im Eingangsbereich und im Treppenhaus hinnehmen. Über das am 29.01.2015 bekannt gewordene Urteil berichtet die Frankfurter Allgemeine >hier<. Weiterlesen

Video-Türspion auch ohne Bildaufzeichnung unzulässig

Videoüberwachung im Mietshaus – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 04.12.2013, Az. 413 C 26749/13: Die Überwachung des Hausflurs mit einem Video-Türspion verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitmietern und Dritten, auch wenn keine Bildaufzeichnung erfolgt. Weiterlesen