Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 31.01.2012, Az. I-4 U 169/11: Wer eine vorherige Kontaktaufnahme vor einer Abmahnung wünscht, darf selbst keine Kostenerstattung für ein direkt versandtes Anwaltsschreiben verlangen. Weiterlesen
Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 31.01.2012, Az. I-4 U 169/11: Wer eine vorherige Kontaktaufnahme vor einer Abmahnung wünscht, darf selbst keine Kostenerstattung für ein direkt versandtes Anwaltsschreiben verlangen. Weiterlesen