BGH: Keine Bestechlichkeit eines Kassenarztes nach Annahme einer Prämie für Verordnung bestimmter Medikamente

Der Bundesgerichtshof entschied mit Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 29.03.2012, Az. GSSt 2/11: Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Entsprechend sind auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung strafbar. Weiterlesen

Bring Your Own Device – Nutz Dein eigenes Gerät!

Bring Your Own Device – dass Mitarbeiter ihre eigenen Mobilgeräte auch für das Unternehmen nutzen, liegt im Trend, ist aber rechtlich wie technisch nicht ganz ohne. Die Hauszeitschrift „Niederbayerische Wirtschaft“ der IHK Niederbayern hat in ihrer aktuellen Ausgabe 04/2012, Seite 68, einen Artikel von mir zum Thema veröffentlicht.

Der Artikel ist hier abrufbar.