Widerrufsbutton beim Online-Shopping ab 19. Juni 2026

Widerrufsbutton, Widerrufsfrist, Pflichten für Onlinehändler und was Verbraucher tun können, wenn der Button fehlt – ab dem 19. Juni 2026. gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Pflicht für Webshop-Betreiber: Sie müssen auf ihrer Website einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Grundlage ist die EU-Richtlinie RL (EU) 2023/2673, die in Deutschland durch eine Änderung des BGB umgesetzt wird. Der neu gefasste § 356a BGB tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.

Das Ziel: Verbraucher sollen einen Vertrag genau so einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben – per Mausklick. Weiterlesen