VbKfW mahnt auch im Januar 2026 Gebrauchtwagenverkäufer ab

Auch zu Beginn des Jahres 2026 verschickt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) seine wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreiben. Weiterhin und wie seit Jahren praktiziert werden Gebrauchtwagen-Angebote auf den Plattformen mobile.de und kleinanzeigen.de zum Gegenstand der Abmahnung gemacht. Erneut lautet der Vorwurf, hinter einer privaten Gebrauchtwagenanzeige verberge sich wahrheitswidrig ein gewerbliches Angebot. Wie bereits aus den vergangenen Jahren bekannt fordert der VbKfW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.000 € für jede zukünftige Zuwiderhandlung sowie Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 296,31 €. Weiterlesen