Stabsfeldwebel-Beförderung: Mindestdienstzeit rechtswidrig

Beförderung zum Stabsfeldwebel in der Bundeswehr, Mindestdienstzeiten, Leistungsprinzip und Bestenauslese – das Verwaltungsgericht Koblenz entschied mit Beschluss vom 24. April 2026, Az. 2 L 226/26.KO: Die Ablehnung der Einbeziehung eines Soldaten in die Beförderungslesungen zum Stabsfeldwebel allein wegen fehlender Mindestdienstzeit ist rechtswidrig, wenn die geforderte Mindestdienstzeit von elf bis 16 Jahren in einem Feldwebeldienstgrad den Regelbeurteilungszeitraum von zwei Jahren erheblich überschreitet. Weiterlesen