Löschungsanspruch des zu Unrecht negativ bewerteten eBay-Verkäufers – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 23.09.2016, Az. 142 C 12436/16: Eine falsche eBay-Negativbewertung durch den Käufer ist eine Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrags. Der falsch bewertete eBay-Verkäufer kann von dem Käufer die Löschung der Bewertung verlangen. Weiterlesen