Urteil: Gebrauchtwagenkauf und Arglist bei Angabe „unfallfrei“

Arglistige Täuschung und Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf – das Landgericht (LG) Heidelberg entschied mit Urteil vom 28.01.2015, Az. 1 S 22/13: Ein Verkäufer, der einen beschädigten PKW im Internet als „unfallfrei“ bewirbt, handelt auch dann arglistig, wenn er diese Angabe lediglich ungeprüft ins Blaue hinein macht, und kann sich nicht auf eine auf ein Jahr verkürzte Verjährung berufen. Weiterlesen