Kein Haftungsausschluss bei Beschaffenheitsvereinbarung durch eine Verkaufsanzeige in Internet und nachfolgende Verhandlungen der Parteien – das Landgericht Saarbrücken entschied mit Urteil vom 14.08.2015, Az. 10 S 174/14: Preist der Verkäufer in einer Verkaufsanzeige an, dass das angebotene Fahrzeug über eine Standheizung verfüge und erklärt der Verkäufer auf Frage des Käufers, dass er die funktionierende Standheizung vor zwei bis drei Wochen ausprobiert habe, haben die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Standheizung getroffen. Der Verkäufer muss für Fehler der Standheizung auch dann einstehen, wenn der Kaufvertrag einen pauschalen Haftungsausschluss enthält. Weiterlesen