Haftung des Plattformbetreibers für Urheberrechtsverletzungen der User? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) diese Frage in zwei Verfahren zur Vorabentscheidung vorgelegt. Im Beschluss vom 13.09.2018, Az. I ZR 140/15, geht es um die Haftung von YouTube. Im Beschluss vom 20.09.2018, Az. I ZR 53/17, geht es um den Sharehosting-Dienst „uploaded“. Weiterlesen