Das Landgericht Bautzen entschied mit Urteil vom 26.06.2012, Az. 3 O 693/11: Anwohner müssen den Betrieb einer Mobilfunk-Sendeanlage in der Nachbarschaft ohne Entschädigung dulden, wenn Sendeanlage die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) einhält. Weiterlesen