Unterlassungserklärung per Fax oder E-Mail – reicht das aus?

Eine Abmahnung ist eingegangen – das ist ärgerlich genug. Die Abmahnung ist berechtigt – das ist noch ärgerlicher. Damit es nicht zu einem teuren Gerichtsverfahren kommt, sollte nun umgehend eine Unterlassungserklärung erstellt und der Gegenseite zugeschickt werden. Muss nun zusätzlich zu allem Ärger und zu allem Aufwand auch noch die gute alte Briefpost bemüht werden? Oder lässt sich der Aufwand nicht wenigstens verringern, indem die Unterlassungserklärung einfach per Fax oder per E-Mail übersandt wird? Nein! Weiterlesen