Bei einem grenzüberschreitenden Online-Kauf, bei dem die Vertragsparteien in unterschiedlichen Staaten der Europäischen Union ansässig sind, kommt es zu einem Problem. Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Kundschaft gegen den Webshop-Betreiber vorgehen kann und umgekehrt. Hierbei kommt es unter anderem darauf an, ob es sich um einen Vertrag zwischen zwei Unternehmen (B2B-Geschäft) oder um einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher (B2C-Geschäft) handelt. Weiterlesen