Das Landgericht Heidelberg entschied mit Urteil vom 27.06.2012, Az. 1 S 54/11: Ein Kunde muss Beanstandungen seiner Mobilfunkrechnung schlüssig begründen. Hierfür muss der Kunde einzelne Rechnungspositionen unter Angabe nachvollziehbarer Gründe bestreiten und nicht nur die Rechnungshöhe insgesamt anzweifeln. Weiterlesen