BGH-Urteil: Pressefreiheit schützt auch unbegründete Meinung

Meinungsäußerung, Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz – der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 10. März 2026, Az. VI ZR 194/23: Auch eine als Meinungsäußerung zu qualifizierende Kritik ist nicht deshalb unzulässig, weil sie als Ergebnis einer Recherche dargestellt wird, die hierfür bei objektiver Betrachtung keine ausreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte bietet. Die Meinungsfreiheit schützt auch die „falsche“ und die nicht begründete Meinung. Weiterlesen