Beweiskraft gescannter steuerlicher Belege: Der Branchenverband BITKOM veröffentlichte am 17.10.2013 eine Stellungnahme zu der Frage, in welchem Umfang bei steuerrelevanten Unterlagen das Original in Papierform durch einen Scan ersetzt werden kann, die digitale Archivierung also an die Stelle des herkömmlichen Aktenarchivs treten kann. Die Studie ist →hier abrufbar. Weiterlesen