OLG München: Keine doppelte 40-Euro-Klausel erforderlich

Das Oberlandesgericht München entschied mit Beschluss vom 07.02.2012, Az. 29 W 212/12: Es genügt, die 40-Euro-Klausel über die Rücksendekosten nur innerhalb der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese Bestandteil der AGB ist. Weiterlesen