Im Webshop konfiguriertes Apple MacBook Pro und das Widerrufsrecht im Fernabsatz – das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 16.07.2024, Az. 7 U 133/23: Auch für ein Notebook, das nach den persönlichen Vorgaben des Käufers online aus vorgegebenen Standardoptionen konfiguriert und vom Verkäufer hiernach zusammengebaut wurde, besteht das Widerrufsrecht für Verbraucher. Es handelt sich um keine individuelle Maßanfertigung, bei der das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen wäre. Weiterlesen