Spiegelverkehrt bestellte Duschkabine und Schadensersatz für die Bohrlöcher in der Wand – das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 31.07.2023, Az. 191 C 10665/23: Macht der Käufer bei Maßanfertigungen falsche Angaben, trägt er die Verantwortung für die fehlende Verwendungsfähigkeit. Weiterlesen