LG Magdeburg: Mitbewerber kann Verstoß gegen DSGVO nicht abmahnen

Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht, nächste Gerichtsentscheidung – das Landgericht Magdeburg entschied mit Urteil vom 18.01.2019, Aktenzeichen 36 O 48/18: ein Mitbewerber ist nicht nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG klagebefugt, soweit er sich auf die Nichteinhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stützt. Weiterlesen