Urteil: Anfechtung eines Mietvertrags über Kaffeemaschine

Irrtum über Dauer des Mietvertrages und Anfechtung – das Landgericht Ansbach entscheid mit Urteil vom 06.07.2015, Az. 1 S 852/14: Ein Irrtum über die Dauer eines Mietvertrages kann zu einer Anfechtung berechtigen, wenn im Vertrag die Laufzeit nur als Wort angegeben wird, andere Daten jedoch in Zahlen angegeben werden, und die Laufzeitangabe deshalb übersehen werden kann. Weiterlesen