Webimpressum, ladungsfähige Anschrift und Postdienstleister

Muss im Webimpressum die eigene Wohnanschrift angegeben werden oder reicht es, eine Briefkastenadresse anzugeben? Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 07.07.2023, Az. V ZR 210/22 zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift im Zivilprozess: Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus; die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung der an den Kläger gerichteten Post beauftragt ist, reicht hierfür nicht aus. Weiterlesen