Widerruf des Kfz-Kreditvertrags wegen fehlender oder unvollständiger Informationen zum Schlichtungsverfahren – der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entschied mit Urteil „Volkswagen Bank“ vom 09.09.2021, C-33/20, C-155/20 und C-187/20: Auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann ein Vertrag über ein Verbraucherdarlehen, mit dem ein Autokauf finanziert werden soll, widerrufen werden, wenn die Vertragsunterlagen keine vollständige Information zum außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren enthalten. Weiterlesen