Zur Mehrwertsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher Lieferung entschied der EuGH mit Urteil vom 06.09.2012, Az. 273/11: Verkauft ein Händler waren in einen anderen Mitgliedsstaat der EU und erfüllt er seine Nachweispflichten, die ihm das nationale Recht auferlegt, darf ihm die Mehrwertsteuerbefreiung auch dann nicht verweigert werden, wenn der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, die Ware also doch nicht außer Landes bringt und dort die Mehrwertsteuer entrichtet. Weiterlesen