Erst HITMIX Musikagentur Erich Öxler, dann Debcon GmbH, nun Chmiel Consulting Inh. André Chmiel – wieder einmal liegt eine Filesharing-Zahlungsaufforderung wegen abgetretener Lizenz-Schadensersatzansprüchen nach einer angeblichen Urheberrechtsverletzung über eine P2P-Tauschbörse vor. Gegen eine Vergleichszahlung von 250 €, so das aktuelle Schreiben von Chmiel Consulting, soll die Angelegenheit erledigt sein. Weiterlesen