Videoüberwachung im Bürogebäude – das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschied mit Urteil vom 29.09.2014, Az. 11 LC 114/13: Der Eingangsbereich und die Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes sind öffentlich zugängliche Räume im Sinn des § 6b Abs. 1 BDSG. Oder kann die Videoüberwachung durch festinstallierte Mini-Dome-Kameras ohne Zoom-Funktion und die kurzfristige Speicherung der Aufnahmen im sogenannten black-box-Verfahren zur Wahrnehmung berechtigter Interessen – hier zur Verhinderung von Straftaten – nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG erforderlich sein. Weiterlesen