Amazon-Shop einer Apotheke, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht – der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied mit Urteil vom 04.10.2024, Rechtssache C-21/23: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht dem nationalen Wettbewerbsrecht der EU-Mitgliedstaaten nicht entgegen. Zusätzlich zu den Eingriffsbefugnissen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie den Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Personen, die die DSGVO vorsieht, können Mitbewerber einen Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten als eine nach Wettbewerbsrecht verbotene unlautere Geschäftspraxis gerichtlich beanstanden. Daten, die Kunden bei der Onlinebestellung apothekenpflichtiger Arzneimittel eingeben, sind Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO, auch wenn diese Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig sind. Weiterlesen