Unterlassungserklärung: Schuldeingeständnis? Schuldanerkenntnis?

Zentraler Inhalt jeder Abmahnung im Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht ist die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Entwurf einer derartigen Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung in vielen Fällen bereits bei. Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Schuldner gegenüber dem abmahnenden Gläubiger, zukünftig ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Weiter verpflichtet sich der Schuldner, dem Gläubiger eine sogenannte „Vertragsstrafe“ zu zahlen, sollte er gegen sein Unterlassungsversprechen verstoßen. Häufige Frage in der Beratungspraxis, besonders bei Filesharing-Abmahnungen: Wird nicht durch die Unterlassungserklärung die Tat eingestanden und die Schuld anerkannt? Die Antwort: Es kommt darauf an, was man unter dem Begriff „Schuldanerkenntnis“ versteht. Weiterlesen