Die Bundesregierung plant, das Geschmacksmustergesetz zu modernisieren und legte hierzu einen Gesetzentwurf vor. Dieser Gesetzentwurf sieht zwei wesentliche Änderungen vor. Die erste Änderung ist eher kosmetischer Natur: Statt des bisherigen Begriffs des „Geschmacksmusters“ soll der Begriff des „eingetragenen Designs“ Verwendung finden. Die zweite Änderung betrifft das Verfahrensrecht: Das Patent- und Markenamt soll in Zukunft eigenständig über die Nichtigkeit einer Eintragung entscheiden können. Weiterlesen