Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen – ab dem 25.05.2018 gelten die neuen Bestimmungen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) als Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich hat einen Prüffragebogen als Hilfsmittel entwickelt, mit dem Unternehmen feststellen können, wie weit ihre Vorbereitung auf das neue Datenschutzrecht vorangekommen ist. Die Europäische Kommission hat zusätzlich eine Frage-Antwort-Liste (FAQ) in englischer Sprache veröffentlicht.
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