Videoüberwachung in einer Apotheke und das Datenschutzrecht – das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis entschied mit Urteil vom 14.12.2017, Az. 2 A 662/17: Die Videoüberwachung des Verkaufsraums einer Apotheke kann zur Wahrnehmung des Hausrechts (§ 6b Abs. 1 Nr. 2 BDSG) und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG erforderlich sein. Die Anforderungen an die Einwilligungserklärung nach § 4a Abs. 1 BDSG sind im Einzelfall abhängig von der Sensibilität der erhobenen Daten und der Eingriffstiefe in die Rechte der Betroffenen. Weiterlesen